Immobilienerbrecht

Immobilien sind oft das Herz­stück des familiären Ver­mögens. Sie haben als Familien­eigenheim nicht nur eine emotionale, sondern als Rendite­anlage auch eine wirtschaft­liche Bedeutung. Immobilien sind daher aber auch schnell in Gefahr bei erb­recht­lichen Streitigkeiten im Mittelpunkt zu stehen.


Immer dann, wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, ent­steht dort eine Erben­gemeinschaft mit gravi­erenden Kon­sequen­zen. Erben­gemein­schaf­ten können sämtliche Ent­schei­dungen nur ge­mein­schaftlich treffen um zu handeln. Eine Immobilie lässt sich damit also auch nur ge­mein­­schaft­lich veräußern. Gibt es keine Einig­keit, sieht das Gesetz nur die gericht­liche Teilungs­zwangs­ver­stei­gerung als Mittel zur Erb­aus­einander­setzung vor. So kann jeder Erbe den Ver­kauf des Fam­ilien­­heims erzwingen auch gegen den Willen der anderen Erben. Umso wichtiger ist es zur Ver­meidung von späteren Erbstreitig­keiten bereits im Vor­feld durch geschickte Testaments­gestaltung aber auch durch vor­wegegenom­mene Erb­folge seine Immobilie zu schützen, um dadurch sich, seinen Partner und die Kinder ab­zusichern.


Insbesondere wenn auf Grund entsprechenden Ver­mögens spätere Erbschaftssteuern drohen, macht es Sinn steuer­liche Frei­beträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, optimal aus­zunutzen.

Auch zur Ver­meidung späterer Pflicht­teils­ansprüche un­liebsamer Kinder oder zum Schutz vor späteren Pflege­heim­kosten benötigen Immobilien einen effektiven Schutz.