Das schwarze Schaf

Familien sind oft Abbilder der Gesell­schaft mit all ihren Ström­ungen. Schnell kann es daher passieren, dass es zu einem Zer­würfnis in der Familie kommt, und der Kontakt zu einem der Kinder abrupt abbricht. Die Gründe sind dabei oft zahl­­reich und lassen sich nicht ab­schließend aufzählen.

Auch kommt es vor, dass ein Kind auf Grund seiner finan­ziellen Probleme ab­rutscht oder es kommt zum Streit gerade in heutigen Patch­work-Familien zwischen Kindern aus früheren Be­ziehungen und dem neuen Partner.


Diese Kinder, die sog. schwarzen Schafe, bringen im Todes­fall er­heb­liche Probleme mit sich, da mit den Mitteln des Erb­rechts dann rasch neue Streiter­eien entstehen.

Durch geschickte Testaments­gestaltungen oder durch vor­wegge­nommene Erb­folgen lassen sich gezielt Rege­lungen gestalten, die dafür Sorge tragen, das sog. schwarze Schaf finanziell außen vor­zuhalten.

Ziel ist es hierbei den anderen Partner abzu­sichern oder zu ver­hindern, dass Familien­vermögen sich zu sehr auf­splittet oder in falsche Hände gerät.



Manchmal geht es aber auch nicht darum, dass betroffene Kind völlig außen vor­zuhalten, vielmehr will man oft sicher­stellen, dass Ver­mögen er­halten bleibt und nicht später an die Schwieger­kinder, sondern an die Enkel fällt. Hierbei sollten regelmäßig Erbengemeinschaften vermieden werden..

Diese werden schnell zu Problemen und führen im schlim­msten Fall zu recht­lichen Aus­ein­ander­setzungen wie Teilungs­zwangs­ver­steig­erungen etc.. Für alle Fälle gilt es die richtigen rechtl­ichen Gestal­tungs­mittel zu wählen, um das ge­wünschte Ergebnis zu erzielen. Nur so lassen sich un­erwünschte Er­gebnisse vermeiden.