Vorsorgeverfügungen

Kommt man in eine Situation, in der man selbst keine Ent­scheidungen mehr treffen kann, sei es auf Grund eines Un­falls, einer Erkrankung oder durchs Alter, und ist man nicht mehr in der Lage seine persönlichen An­gelegen­heiten selbst zu regeln, wird vom Be­treu­­ungsgericht ein Betreuer als Vor­mund für einen bestellt.


Es ist nicht auto­matisch so, dass An­gehörige wie Ehe­partner oder Kinder Entschei­dungen für den Be­troffenen selbst regeln können. Auch die An­gehörigen müssen erst vom Gericht als Ver­treter be­stellt werden. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass ein völlig Fremder als Berufs­betreuer diese Auf­gabe übernimmt.

 Und selbst wenn man als An­gehöriger dieses Amt über­nimmt, unter­liegt man einer ständigen Kontrolle und Auf­sicht durch das Gericht und muss sämtliche Ein­kommens- und Vermögens­ver­hältnisse offen­legen.


Will man sich diesem komplett ent­ziehen, bietet sich das Mittel der Vorsorge­voll­macht an. Mittels einer solchen Voll­macht bestimmt man im Vor­feld einen oder mehrere Bevoll­mächtige mit der Auf­gabe später alle Dinge von A bis Z zu regeln. Dies kann Schrift­ver­kehr mit Banken und Ver­sicherungen sein, Behörden­gänge oder auch medi­zinische Entschei­dungen.

Will man darüber hinaus seinen Bevoll­mächtigten von der Ge­wis­senlast schwieriger Ent­scheidungen befreien, sollte man darüber hinaus eine Patienten­verfügung erstellen.


In dieser legt man als An­weisung für seinen Bevollmächtigten fest, wie man im Fall von Leben und Tod be­handelt werden möchte. Wünsche nach Palliativ­medizin, Verzicht auf künstliche Ernährung durch Magen­sonde oder aber das Ab­schalten künst­licher Beatmung in Fällen, in denen keine Aus­sicht mehr auf Besserung besteht, lassen sich so regeln.

Eine Bestattungs­ver­fügung rundet dies dann ent­sprechend ab. 

In diesem Bereich können wir als Berater, Unter­stützer und Hilfe­steller in vielerlei Hinsicht auch für den späteren Bevollmächtigten be­hilflich sein. 

Der Ange­hörige braucht so nie das Gefühl zu haben, mit der Angelegen­heit über­fordert zu sein.