Vermögensschutz vor Pflegeheimkosten

Die Kosten eines Pflege­platzes in der voll­stationären Pflege kosten schnell das gesamte Ver­mögen. Denn diese Kosten liegen im Schnitt bei 4.500 € bis 5.000 € pro Monat. Das Gesetz regelt, dass dabei der monat­liche Eigen­anteil für jede Person unabhängig vom Pflege­grad gleich ist. Dieser liegt im Durch­schnitt je nach Region bei 2.500 € bis 3.000 €.


Was aber passiert, wenn mein monatliches Ein­kommen geringer ist als dieser Betrag?

Dann ist man gezwungen an das Er­sparte zu gehen, also zuerst an das Spar­vermögen und dann an das Eigen­heim, um die Differenz zu be­zahlen. Das Frustri­erende dabei ist, dass die Tatsache, dass man das Pfleg­heim selbst bezahlt nicht zu einer besseren Ver­sorgung und Pflege führt im Gegen­satz zum Dritten, der keine Er­sparnisse hat.

Das Eigen­heim bildet beim Familien­vermögen das Herz­stück, welches man sich im Laufe des Lebens erwirt­schaftet und er­spart hat. Dieses zu verlieren und zusehen zu müssen, wie dieses durch einige Jahre Pflege aufge­braucht wird, lässt viele Menschen erschüt­tert zurück.


Dabei hört es allerdings nicht auf; auch Schenkungen, die der Be­troffene in den letzten zehn Jahren ge­tätigt hat, sind rück­ab­zu­wickeln. Mit den Mitteln der vor­weg­genommenen Erb­folge ver­hindert man hier gezielt den Zugriff des Staates auf das Ver­mögen. Hier­bei geht es darum Vermögen bereits zu Leb­zeiten auf die späteren Erben zu über­tragen.

Dabei ist es wichtig, sich als Ver­äußerer umfang­reich mit Sicher­ungs- und Schutz­­rechten abzu­sichern, damit wirt­schaft­­lich gesehen alles beim Alten ver­bleibt. So verhindert man den Zugriff des Staates auf dieses Ver­mögen aber auch den Zugriff Dritter bei den Kindern, z.B. im Falle einer Insolvenz, Scheidung, Arbeits­losig­keit etc.


Nur durch ausge­klügelte und detaillierte Über­tragungs­verträge kann man die 10-Jahresfrist zur Rück­forderung aus­hebeln, um einen um­fassenden Vermögens­schutz zu gewährleisten.

Die Zusammen­setzung des Vermögens ist dabei uner­heblich. Sowohl Immobilien als auch Spar­vermögen lassen sich so voll­umfänglich sichern und bewahren.