Testamentsgestaltung

So vielfältig die Menschen und ihre unter­schiedlichen Wünsche und Be­dürfnisse sind, um so vielf­ältiger sind die Möglich­keiten den letzten Willen zu gestalten. Das Wichtigste scheint dabei zu­nächst offen­sichtlich, nämlich sich eine genaue Vor­stellung darüber zu machen, was man genau zu regeln wünscht.


Unsere Auf­gabe ist es dann diesen Willen in rech­tliche Form zu gießen. Durch ein Testa­ment kann man viele Probleme, die mehr oder weniger abseh­bar sind, vermeiden oder minimieren.

Eine große Aufgabe ist dabei die spätere Streit­ver­meidung, damit der Erbe nicht gezwungen ist, Geld, Zeit und Nerven in einen Rechts­streit über das Erb­recht zu investieren.
Klug formulierte und durch­dachte Regelungen ver­hindern sowohl potenzielle Streitig­keiten aber auch das Ent­stehen von Erbschafts­steuern.

Als Fachanwälte für Erbrecht stehen Ihnen Jennert & Ladwig Rechtsanwälte aus Essen auch bei der Testamentsgestaltung zur Seite.


Denn wie immer bei rechtlichen Formulierungen können falsch ge­wählte Worte bei einem selbst­erstellten Testament gravierende negative Aus­wirkungen haben. Worte wie Ver­erben, Vermachen, Vor- und Nach­erbschaft, werden ansonsten häufig aus Un­kenntnis im falschen Zusammen­hang benutzt.

Je komplizierter die Familien­situation, wie bei Patchwork- und Regen­­­bogenfamilien, umso wichtiger ist eine aus­gefeilte Regelung. 

Mit einem sog. Berliner Testament nach allge­meinem Stand­ard kommt man da allein nicht aus.